{"id":85,"date":"2022-08-12T17:02:33","date_gmt":"2022-08-12T17:02:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/?page_id=85"},"modified":"2022-08-12T17:02:34","modified_gmt":"2022-08-12T17:02:34","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/?page_id=85","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Werkvertr\u00e4ge mit \u201eVerbrauchern\u201c (private Auftraggeber)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfgebliche Vertragsgrundlage f\u00fcr den vom Unternehmer auszuf\u00fchrenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (\u00a7 126a BGB) oder in Textform (\u00a7 126b BGB) erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Angebote und Unterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Angebote, Kalkulationen, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschl\u00e4ge oder andere Unterlagen des Unternehmers d\u00fcrfen ohne seine Zustimmung weder vervielf\u00e4ltigt oder ge\u00e4ndert noch dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverz\u00fcglich an den Unternehmer herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten des Angebotes werden bei nicht Erteilung des Auftrags f\u00e4llig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr erforderliche \/ notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden die orts\u00fcblichen Zuschl\u00e4ge berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas- oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Verbrauchskosten tr\u00e4gt der Unternehmer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Zahlungsbedingungen und Verzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort f\u00e4llig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das \u00c4u\u00dferste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und sp\u00e4testens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Mahngeb\u00fchren und Verzugszinsen f\u00e4llig. Bei weiterem Zahlungsverzug wird die Forderung an Creditreform \u00fcbergeben und entsprechende Inkassogeb\u00fchren berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Abnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 640 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Sachm\u00e4ngel \u2013 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10j\u00e4hrige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Verbrauchers verj\u00e4hren gem\u00e4\u00df \u00a7 634a Abs.1 Nr.2 BGB in f\u00fcnf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages f\u00fcr Arbeiten an einem Bauwerk,<\/p>\n\n\n\n<p>a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Geb\u00e4udesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)<\/p>\n\n\n\n<p>b) oder in F\u00e4llen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; &nbsp;\u2014 bei Neuerrichtung des Geb\u00e4udes zu den Bauwerks arbeiten z\u00e4hlen w\u00fcrden,<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; &nbsp;\u2014 nach Art und Umfang f\u00fcr Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Geb\u00e4udes von wesentlicher Bedeutung sind<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; &nbsp;\u2014 und die eingebauten Teile mit dem Geb\u00e4ude fest verbunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Verbrauchers verj\u00e4hren gem\u00e4\u00df \u00a7 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. \u00a7 309 Nr.8b) ff) BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages f\u00fcr Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung f\u00fcr Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Geb\u00e4udes haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die einj\u00e4hrige Frist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche gilt nicht, soweit das Gesetz eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist zwingend vorsieht, wie z. B. \u2014 bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (\u00a7 634a Abs.3 BGB),<\/p>\n\n\n\n<p>\u2014 bei \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder<\/p>\n\n\n\n<p>\u2014 bei werkvertraglicher Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit durch vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2014 sowie bei Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den durch vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Von der M\u00e4ngelbeseitigungspflicht sind M\u00e4ngel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normale\/n bestimmungsgem\u00e4\u00dfe\/n Abnutzung\/Verschlei\u00df (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur M\u00e4ngelbeseitigung nach und<\/p>\n\n\n\n<p>a) gew\u00e4hrt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder<\/p>\n\n\n\n<p>b) &nbsp;liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbez\u00fcglich schuldhaft gehandelt, hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Verg\u00fctung gelten die orts\u00fcblichen S\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Versuchte Instandsetzung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil<\/p>\n\n\n\n<p>a) der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gew\u00e4hrt oder<\/p>\n\n\n\n<p>b) der Fehler\/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach R\u00fccksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchf\u00fchrbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Unternehmers f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Eigentumsvorbehalt&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit kein Eigentumsverlust gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 946ff BGB vorliegt, beh\u00e4lt sich der Unternehmer das Eigentum und das Verf\u00fcgungsrecht an den Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang s\u00e4mtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand 01.08.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werkvertr\u00e4ge mit \u201eVerbrauchern\u201c (private Auftraggeber) I. Allgemeines Ma\u00dfgebliche Vertragsgrundlage f\u00fcr den vom Unternehmer auszuf\u00fchrenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (\u00a7 126a BGB) oder in Textform &hellip; <a href=\"https:\/\/www.nickel-shk.de\/?page_id=85\">Weiter<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"kt_blocks_editor_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-85","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/85","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=85"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/85\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":86,"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/85\/revisions\/86"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nickel-shk.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=85"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}